Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle
1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Stadtwerke Lübz GmbH, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, schriftlich an die
Stadtwerke Lübz GmbH
Grevener Straße 29
19386 Lübz
Fax: 038731 501-13
E-Mail: post@stadtwerke-luebz.de
zu wenden.
2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei den Stadtwerken Lübz beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, werden die Stadtwerke Lübz die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen.
3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Stadtwerken Lübz und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 2757240-0
angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die Stadtwerke Lübz der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 9.2 abgeholfen haben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt.
4. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an die
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Tel.: 030 22480-500 Mo.-Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Fax: 030 22480-323
wenden.