24/7 Bereitschaftsdienst (038731) 501-23
Bereitschaftsdienst – rund um die Uhr erreichbar
Eine kontinuierliche qualitäts- und mengengerechte Ver- und Entsorgung ist die vorrangige Aufgabe der Stadtwerke Lübz. Störungen aufgrund des normalen Verschleißes oder aufgrund äußerer Einwirkungen, beispielsweise durch Bauarbeiten oder Unwetter, können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Um Versorgungsunterbrechungen so gering wie möglich zu halten, gibt es bei den Stadtwerken einen Bereitschaftsdienst.
Der Bereitschaftsdienst ist erreichbar unter der Telefonnummer
(038731) 50 123
oder
(0171) 7 26 57 10
24 Stunden am Tag, auch am Wochenende und Feiertags.
Die Störungsmeldung wird in der Zentrale oder vom Bereitschaftshabenden entgegengenommen.
Er benötigt folgende Informationen:
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Meldenden
- Ort und Art der Störung
Der Bereitschaftshabende leitet die Störungsmeldung an den zuständigen Bereich (Strom, Trinkwasser, Fernwärme, Abwasser, Erdgas) weiter. Der jeweilige Bereitschaftsdienst besorgt dann die schnelle Störungsbeseitigung.
Die Stadtwerke Lübz sind jedoch nur für Störungen im eigenen Ver- und Entsorgungsbereich verantwortlich:
Sparte |
Bereich |
Ort |
Strom |
öffentliches Netz bis zum Hausanschlusskasten |
Stadt Lübz mit OT Ruthen, Bobzin und Riederfelde |
Straßenbeleuchtung |
öffentliches Netz |
Stadt Lübz mit OT Ruthen, Bobzin, Broock und Wessentin |
Trinkwasser |
öffentliches Netz bis zur ersten Absperrarmatur auf dem Grundstück |
Stadt Lübz mit OT Ruthen, Bobzin und Riederfelde sowie Lutheran, Hof Gischow, Gischow und Burow |
Erdgas |
öffentliches Netz bis zur ersten Absperrarmatur auf dem Grundstück |
Stadt Lübz mit OT Ruthen, Bobzin und Riederfelde sowie Lutheran, Beckendorf, Gischow, Burow, Kreien, Hof Kreien, Benzin, Werder, Benthen, Welzin, Passow und Charlottenhof |
Fernwärme |
öffentliches Netz bis zur Hausanschlussstation |
Stadt Lübz |
Abwasser |
öffentliches Netz bis zur Grundstücksgrenze |
Stadt Lübz mit OT Ruthen sowie Lutheran und Gischow |
Darüber hinaus fallen auch die Zähleinrichtungen, die als Eigentum der Stadtwerke Lübz GmbH ausgewiesen sind, in die Zuständigkeit des Bereitschaftsdienstes.
Alle anderen Störungen sind dem jeweiligen Hauseigentümer zu melden, der die Beseitigung veranlassen wird.