Netzanschluss Gas
Grundstücks- oder Hausbesitzer finden hier alle Informationen rund um den Erdgasanschluss. Ob Neubau, Änderung oder sonstige Anliegen – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Gemeinsam mit einem im Installateurverzeichnis eingetragen Gasinstallateur Ihrer Wahl begleiten wir Sie vom Antrag bis zur Inbetriebnahme der Anlage.
Hinweis
Wir weisen nach § 29 Abs. 1
NDAV alle im Niederdruck an unser Versorgungsnetz angeschlossenen
Anschlussnehmer darauf hin, dass sie gemäß § 115 Abs. 1 Satz 2
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) berechtigt sind, die Anpassung ihres
Netzanschlussvertrages (basierend auf der AVBGasV) an die geänderten
rechtlichen Vorgaben der NDAV mit schriftlichem Antrag zu verlangen, sofern der
Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 abgeschlossen wurde.
Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt
die NDAV unmittelbar, eine Anpassung ist nicht erforderlich.