Messstellenbetrieb Erdgas
Entsprechend dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vom 29.08.2016 liegen der Messstellenbetrieb (Bereitstellung, Einbau, Wartung und Demontage von Messeinrichtungen) inklusive Messung (Ablesung und Transfer der Ablesedaten zum Netzbetreiber) in der Zuständigkeit des Netzbetreibers in seiner Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Die Stadtwerke Lübz GmbH ist demnach verpflichtet, einem geeigneten Dritten die Möglichkeit einzuräumen, im Auftrag des Anschlussnutzers genannte Leistungen zu übernehmen. Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages erforderlich. Der veröffentlichte Vertrag entspricht dem Wortlaut des Beschlusses BK7-17-026 der BNetzA.
Neben den genannten Dienstleistungen im Bereich des Messwesens sorgen die Stadtwerke Lübz dafür, dass rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Eichfristen ein Zählerplantausch durchgeführt wird.
Daten & Fakten
Messstellenbetreiber Gas:
DVGW-Codenummer 9800273200002