Netzanschluss Strom
Grundstücks- oder Hausbesitzer finden hier alle Informationen rund um den Stromanschluss. Ob Neubau, Änderung oder sonstige Anliegen – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Gemeinsam mit einem im Elektroinstallateurverzeichnis eingetragen Elektroinstallateur Ihrer Wahl begleiten wir Sie vom Antrag bis zur Inbetriebnahme der Anlage.
Anschlussbedingungen Strom
Wir weisen nach § 29 Abs. 1 NAV alle in Niederspannung an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmer darauf hin, dass sie gemäß § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) berechtigt sind, die Anpassung ihres Netzanschlussvertrages (basierend auf der AVBEltV) an die geänderten rechtlichen Vorgaben der NAV mit schriftlichem Antrag zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 abgeschlossen wurde.
Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt die NAV unmittelbar, eine Anpassung ist nicht erforderlich.