Ersatzversorgung Erdgas
Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Preise und Bedingungen
- Ersatzversorgung liegt dann vor, wenn ein Kunde über das Erdgasversorgungsnetz Erdgas bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.
- Das Erdgas wird in einem solchen Fall vom Grundversorger geliefert. Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Lübz GmbH ist die Stadtwerke Lübz GmbH.
- Die Ersatzversorgung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Preise und Bedingungen der Stadtwerke Lübz GmbH für die Versorgung mit Erdgas im Rahmen der Ersatzversorgung entsprechen den Allgemeinen Preisen und Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung / Allgemeiner Tarif durch die Stadtwerke Lübz GmbH.
- Für sämtliche Kunden der Ersatzversorgung gilt der Kleinverbrauchertarif.
- Die Ersatzbelieferung endet gemäß § 38 (2) des EnWG spätestens 3 Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.
Bei Veränderung der Marktpreise für Erdgas behalten wir uns eine Preisanpassung vor.