Wir möchten Ihnen an dieser Stelle Hilfestellung zu häufig auftretende Fragen, aber auch Informationen zu verschiedensten Themen in Verbindung mit unserer Tätigkeit geben. Uns ist es wichtig, diesen Service laufend zu erweitern.
Eine kontinuierliche qualitäts- und mengengerechte Ver- und Entsorgung ist die vorrangige Aufgabe der Stadtwerke Lübz. Störungen aufgrund des normalen Verschleißes oder aufgrund äußerer Einwirkungen, beispielsweise durch Bauarbeiten oder Unwetter, können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Um Versorgungsunterbrechungen so gering wie möglich zu halten, gibt es bei den Stadtwerken einen Bereitschaftsdienst.
Der Bereitschaftsdienst ist erreichbar unter der Telefonnummer
(038731) 50 123
oder
(0171) 7 26 57 10
24 Stunden am Tag, auch am Wochenende und Feiertags.
Die Störungsmeldung wird in der Zentrale oder vom Bereitschaftshabenden entgegengenommen. Er benötigt folgende Informationen:
Name, Anschrift und Telefonnummer des Meldenden
Ort und Art der Störung
Der Bereitschaftshabende leitet die Störungsmeldung an den zuständigen Bereich (Strom, Trinkwasser, Fernwärme, Abwasser, Erdgas) weiter. Der jeweilige Bereitschaftsdienst besorgt dann die schnelle Störungsbeseitigung.
Die Stadtwerke Lübz sind jedoch nur für Störungen im eigenen Ver- und Entsorgungsbereich verantwortlich:
Sparte
Bereich
Ort
Strom
öffentliches Netz bis zum Hausanschlusskasten
Stadt Lübz mit OT Ruthen, Bobzin und Riederfelde
Straßenbeleuchtung
öffentliches Netz
Stadt Lübz mit OT Ruthen, Bobzin, Broock und Wessentin
Trinkwasser
öffentliches Netz bis zur ersten Absperrarmatur auf dem Grundstück
Stadt Lübz mit OT Ruthen, Bobzin und Riederfelde sowie Lutheran, Hof Gischow, Gischow und Burow
Erdgas
öffentliches Netz bis zur ersten Absperrarmatur auf dem Grundstück
Stadt Lübz mit OT Ruthen, Bobzin und Riederfelde sowie Lutheran, Beckendorf, Gischow, Burow, Kreien, Hof Kreien, Benzin, Werder, Benthen, Welzin, Passow und Charlottenhof
Fernwärme
öffentliches Netz bis zur Hausanschlussstation
Stadt Lübz
Abwasser
öffentliches Netz bis zur Grundstücksgrenze
Stadt Lübz mit OT Ruthen sowie Lutheran und Gischow
Darüber hinaus fallen auch die Zähleinrichtungen, die als Eigentum der Stadtwerke Lübz GmbH ausgewiesen sind, in die Zuständigkeit des Bereitschaftsdienstes.
Alle anderen Störungen sind dem jeweiligen Hauseigentümer zu melden, der die Beseitigung veranlassen wird.