TAB NS Nord 2019 in Kraft getreten
Änderung der Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
Zum 01.06.2019 ändern wir unsere technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die im Netzgebiet der Stadtwerke Lübz GmbH an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden.
Ab diesem Zeitpunkt werden wir die technische Richtlinie „Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz - TAB NS Nord 2019“ als technische Anschlussbedingungen im Sinne des § 20 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) anwenden.
Damit tragen wir den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und können auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung für Sie gewährleisten.
Die neuen technischen Anschlussbedingungen sind nur für Anlagen anzuwenden, die neu ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist.
Der vollständige Wortlaut der „TAB NS Nord 2019“ steht im Internet unter www.stadtwerke-luebz.de/netzanschluss als PDF-Dokument zur Verfügung.